Programm zur Förderung

PROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DER ÜBERSETZUNG RUSSISCHER BELLETRISTIK

Das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien der Russischen Föderation und die Autonome NPO zur Entwicklung von Theorie und Praxis der literarischen Übersetzung „Institut für Übersetzung“ fördern die Übertragung von Werken aus dem Russischen und anderen Sprachen der Völker der Russischen Föderation in die Weltsprachen.

Liste der unterstützten Übersetzungen

Modalitäten des Förderprogramms des Instituts für Übersetzung

Kriterien für die Berücksichtigung von Anträgen:

- Aktualität und Relevanz der Übersetzung in die Zielsprache 

- Originalität und Modernität des übersetzten Werks

- Auszeichnung des Werks mit Literaturpreisen von russlandweiter Bedeutung (Big book, Russischer Booker Preis, Malaja rodina, Buchkunst, Debut, Jasnaja Poljana und andere) oder mit Preisen anderer Länder

- Neuübersetzungen klassischer russischer Literatur

Möglich sind folgende Finanzierungshilfen

- die Übernahme der gesamten Übersetzungskosten

- die Übernahme eines Teils der Übersetzungskosten

Mit dem Antrag auf Förderung sind einzureichen:

- das ausgefüllte Antragsformular (Download)

- Kopie des Lizenzvertrags

- Kopie des Übersetzervertrags 

- genaue Angabe der veranschlagten Übersetzungskosten

- kurze Begründung der Auswahl des Werks

- Informationsmaterial zum Verlag

- Lebenslauf des Übersetzers/ der Übersetzerin

Bitte das Antragsformular nicht im pdf-Format abspeichern!

Bewerbungsfrist: 01.10.2023-31.12.2023

Prüfung der Anträge: 01.02.2024-01.05.2024

Veröffentlichung der geförderten Übersetzungen: 2024-2025

Die Anträge werden vom Expertenrat des Instituts für Übersetzung geprüft und von der Expertenkommission des Ministeriums bestätigt. 

Wird Ihr Antrag angenommen, schließt das Institut einen Vertrag mit Ihnen ab. 

Beispiel eines ausgefüllten Vertragsformulars

Zum Vertrag gehören zwei Anlagen:

Anlage 1 (wird erst bei Erscheinen des Buchs fällig)

Anlage 2

Ist Ihnen die Korrektheit der Unterlagen bestätigt worden, senden Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung sowie Anlage 2 postalisch an folgende Adresse (ein gegengezeichnetes Exemplar erhalten Sie zurück): Institut perewoda, Uliza Nikolojamskaja, d. 4, Moskwa, 109240, Russische Föderation.

Laut Vertrag ist der geförderte Verlag verpflichtet,

- die Satzvorlage der Publikation (im Format pdf) fristgerecht per E-Mail zu senden (Anforderungen an die Satzvorlage s.u.),

- die Publikation zu drucken und zu verbreiten,

- dem Institut für Übersetzung 5 Exemplare der Publikation zukommen zu lassen.

Anforderungen an die Satzvorlage: 

- Auf der Rückseite des Titels (Impressumsseite) der gedruckten oder elektronischen Publikation sind das offizielle Logo des Instituts für Übersetzung sowie folgender Satz zu veröffentlichen:

Gefördert von der Autonomen NPO „Institut für Übersetzung“, Russland.     

- Hier können Sie das Logo des Instituts für Übersetzung für die Impressumsseite der gedruckten oder elektronischen Publikation herunterladen: epsjpgpsdgif.

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm wenden Sie sich an: grants@institutperevoda.ru